R.I.P. BSK 1933

Wie man einen fast 100 Jahre alten Verein loswird.

Man braucht keinen Skandal. Nur Geduld – und ein paar skurrile Entscheidungen.

Und das geht nicht nur uns etwas an.

Nicht nur rund 400 Mitglieder.

Nicht nur rund 180 Kinder.

Nicht nur einen Sport- und Fußballverein.

Denn wenn Politik, Verwaltung, Verbände und Institutionen mit einem fast 100 Jahre alten Verein so umgehen können und am Ende niemand rechtzeitig Verantwortung übernimmt, dann stellt sich eine größere Frage:

Kann das jedem Verein passieren? Jedem Betrieb? Jedem von uns?

Der BSK 1933 Bischofshofen: fast 100 Jahre Geschichte. Rund 400 Mitglieder. Rund 180 Kinder im Nachwuchs. Dazu Cheerleader und zahlreiche Menschen, die diesen Verein ehrenamtlich tragen.

Und dann beginnt eine Geschichte, die man sich besser nicht ausdenken könnte.


MAI 2025 – EIN NEUER VERTRAG

Die Stadtgemeinde Bischofshofen legt dem BSK einen neuen Benützungsvertrag für die frisch adaptierten Umkleideräumlichkeiten der Sportanlage vor.

Darin findet sich unter anderem eine Vertragsstrafe von 500 Euro, wenn vor einem Spiel jemand mit Fußballschuhen die Kabine betritt – Spieler, Schiedsrichter etc.

Der BSK thematisiert diesen Passus bereits damals öffentlich.

Auszug aus der Benützungsvereinbarung zwischen Stadtgemeinde Bischofshofen und BSK 1933

Der BSK akzeptiert diese Vertragsbedingungen nicht.


MAI 2025 – DIE GEMEINDE KÜNDIGT

Daraufhin kündigt die Stadtgemeinde Bischofshofen den bestehenden Nutzungsvertrag für die Sportstätte.

Sportstadtrat Thomas Stauder bezeichnet die Kündigung gegenüber den Medien als:

„Ein formaler Akt, der notwendig ist.“

Zeitungsbericht: „Stadt setzt den BSK vorerst vor die Tür“, mit dem Zitat von Stadtrat Thomas Stauder

Doch aus diesem „formalen Akt“ entwickelt sich eine Geschichte, an deren Ende die sportliche Existenz eines fast 100 Jahre alten Vereins steht.


DEZEMBER 2025 – „DEN BSK RADIERT“

Im offiziellen Protokoll zur Sitzung der Bischofshofener Gemeindevertretung vom 11.12.2025 findet sich folgende Passage.

Der Vorsitzende – Bürgermeister Hansjörg Obinger (SPÖ) – stellt an StR Mag. Raimund Unger (ÖVP) die Frage:

„Der Vorsitzende stellt an StR Mag. UNGER die Frage, was sein Zugang ist, dass man den BSK ‚radiert‘, denn dann tun sich andere leichter, anzufangen?“

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Bischofshofen vom 11.12.2025

Das ist keine Formulierung des BSK.

Keine Interpretation.

Keine nachträgliche politische Bewertung.

Es steht so im offiziellen Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Bischofshofen.

Dokumentiert. Nicht interpretiert.


MÄRZ 2026 – EIN NEUER VERTRAG

Die Stadtgemeinde Bischofshofen übermittelt dem BSK einen neuen Vertrag zur Benützung der Sportstätten.

Die zuvor enthaltene 500-Euro-Vertragsstrafe ist darin nicht mehr enthalten.

Die Gemeinde fragt den BSK, ob dieser Vertrag akzeptiert wird.

Der BSK akzeptiert.


UND PLÖTZLICH GIBT ES EINEN ZWEITEN INTERESSENTEN

Ein weiterer Interessent für die Sportstätten tritt auf:

die neu entstehende Fußballsektion des Skiclubs Bischofshofen.

Geführt wird diese Fußballsektion von StR Mag. Raimund Unger (ÖVP).

Genau jenem Raimund Unger, dem Bürgermeister Hansjörg Obinger am 11.12.2025 in der Gemeindevertretung „jegliche Unterstützung“ für die Übernahme der Obmannrolle bei einem neuen Fußballklub in Aussicht gestellt hatte.

Was dort tatsächlich gesagt wurde, muss wiederum nicht interpretiert werden.

Es steht im offiziellen Protokoll.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Bischofshofen vom 11.12.2025

Dokumentiert. Nicht interpretiert.


APRIL 2026 – DIE SPORTSTÄTTEN WERDEN VERGEBEN

Auf der einen Seite:

BSK 1933 – ein etablierter Fußballverein mit fast 100 Jahren Geschichte, bestehender Mannschaft, Nachwuchsarbeit und gewachsenen Strukturen.

Auf der anderen Seite:

die neu entstehende Fußballsektion des Skiclubs Bischofshofen mit einem Konzeptpapier unter der Führung von StR Mag. Raimund Unger.

Die Entscheidung fällt eindeutig zugunsten der Fußballsektion des Skiclubs aus:

20 zu 3.

Die politische Konstellation:

SPÖ / Bürgermeister Hansjörg Obinger: 15 Mandate.

ÖVP / Raimund Unger: 6 Mandate.

Raimund Unger verlässt bei der Abstimmung wegen Befangenheit den Raum.

Jeder darf sich sein eigenes Bild machen.

Drei Tage nach der Entscheidung wird der zuvor als neutraler Experte in der Evaluierung eingesetzte Josef Faschingbauer zu einer der maßgeblichen Personen im neuen Fußballprojekt des Skiclubs.

Bericht der Salzburger Nachrichten über die neue Funktion von Josef Faschingbauer

Die zeitliche Abfolge ist dokumentierbar.

Wir überlassen es jedem Leser selbst, daraus seine Schlüsse zu ziehen.


AB JETZT WIRD AUS EINER POLITISCHEN ENTSCHEIDUNG EINE SPORTLICHE EXISTENZFRAGE

Denn für einen Fußballverein gilt eine einfache Realität:

Ohne eigene Sportstätte keine Zulassung.

Ohne Zulassung keine Meisterschaft.

Ohne Meisterschaft keine sportliche Perspektive.

Ohne Perspektive gehen Spieler, Trainer und Strukturen verloren – und irgendwann der Verein selbst.

Und genau diese Uhr beginnt nun zu laufen.


MAI 2026 – KEINE SPORTSTÄTTE, KEINE LIGA

Dem BSK wird die für den Spielbetrieb erforderliche Zulassung durch den Salzburger Fußballverband verweigert.

Der entscheidende Punkt: die fehlende Spielstätte.

Der BSK erhebt Rechtsmittel.

Während über Zuständigkeiten, Fristen, Formalitäten und Rechtsfragen diskutiert wird, läuft die wichtigste Frist von allen weiter:

der Beginn der Meisterschaft.

Der verbandsinterne Rechtsweg läuft seit Mitte Mai.

Am 3. September um 12:00 Uhr, also einen Tag vor dem ÖFB-Cup-Spiel gegen Altach, haben wir die Entscheidung des ÖFB-Rechtsmittelsenats erhalten: negativ beschieden.

Der gesamte verbandsinterne Rechtsweg dauerte damit vom 13. Mai bis 3. September – insgesamt 113 Tage.


WOCHEN VERGEHEN. DIE MANNSCHAFT WARTET.

Spieler brauchen Planungssicherheit.

Trainer brauchen Planungssicherheit.

Der Verein braucht Planungssicherheit.

Doch eine endgültige Klärung kommt nicht rechtzeitig.

Am 15. Juli ist Transferschluss auf Amateurniveau.

Die Verfahren laufen weiter – und währenddessen verändert sich die sportliche Realität.

Eine rechtliche Entscheidung kann auch Monate später noch getroffen werden.

Eine zerfallene Mannschaft und einen sportlich nicht mehr existierenden Klub kann man nicht rückwirkend wieder zusammensetzen.


JULI 2026 – DER BSK FINDET EINE ALTERNATIVE

Der BSK findet eine alternative Spielstätte:

Pöndorf in Oberösterreich, nur rund zehn Kilometer hinter der Salzburger Landesgrenze und geografisch mitten im Raum der neuen Regionalliga Nord.

Auch diese Möglichkeit wird von den zuständigen Verbänden in Salzburg und Oberösterreich nicht akzeptiert.

Dabei sind Statuten nicht immer schwarz oder weiß. Sie enthalten Regelungen, Zuständigkeiten und teilweise auch Handlungsspielräume.

Ein Beispiel:

Im Regionalliga-Regelwerk besteht nach unserer Rechtsauffassung kein mit der Bundesliga vergleichbares Neuerungsverbot.

Das bedeutet aus unserer Sicht: Auch in einem laufenden Verfahren könnten neu eingebrachte Tatsachen grundsätzlich geprüft und bewertet werden.

Die Verbände haben sich dagegen entschieden.

Ein anderes Beispiel zeigt, dass sich Regeln sehr wohl verändern können:

Seit einer Regeländerung ist es in Salzburg möglich, dass eine zweite Mannschaft unmittelbar unterhalb der ersten Mannschaft im Ligabetrieb spielt. Zuvor war ein größerer Ligaabstand vorgeschrieben.

Davon profitiert aktuell unter anderem der SV Seekirchen: eine Mannschaft in der Regionalliga, die zweite in der Salzburger Liga.

Der designierte Präsident des Salzburger Fußballverbandes, Toni Feldinger, kommt aus dem SV Seekirchen.

Einen Zusammenhang zwischen seiner Funktion, der Regeländerung und der konkreten Situation des SV Seekirchen können wir nicht belegen.

Die zeitliche und personelle Konstellation darf man aber transparent darstellen – und Fragen dazu stellen.

Damit bleibt das zentrale Problem bestehen:

Der BSK hat keinen für seinen Meisterschaftsbetrieb akzeptierten Platz.

KLEINE SEITENNOTIZ

Die sportlich außerordentlich erfolgreiche Mannschaft der vergangenen Saison zerfällt. Ihre Spieler wechseln zu anderen Klubs.

Vom ursprünglichen Team bleiben de facto zwei Spieler.


GLEICHZEITIG WIRD VOR GERICHT UM DIE SPORTLICHE EXISTENZ GEKÄMPFT

Am 21. Juli 2026 wird beim Bezirksgericht St. Johann im Pongau ein Antrag auf einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportstätte gestellt.

Eine einstweilige Verfügung soll gerade verhindern, dass ein schwerer Schaden eintritt, der später nicht oder nur schwer rückgängig gemacht werden kann. Gerade deshalb ist dieses Rechtsinstrument auf raschen vorläufigen Rechtsschutz ausgerichtet.

Bis heute ist über unseren Antrag auf einstweilige Verfügung vom 21. Juli nicht entschieden.

Wir warten selbstverständlich auf die Entscheidung des Gerichts.


18. AUGUST 2026 – EIN ZWEITES VERFAHREN

Nach dem Austausch der Schlösser an der Sportstätte durch die Stadtgemeinde wird ein weiteres Verfahren wegen Besitzstörung geführt.

Auch hier wird eine einstweilige Verfügung beantragt.

Diese wird vom Gericht abgelehnt.

Wir nehmen die Entscheidung der Richterin zur Kenntnis, können sie inhaltlich jedoch absolut nicht nachvollziehen.

Aus unserer Sicht bleibt insbesondere ein Punkt offen: Selbst wenn über die Beendigung eines Nutzungs- oder Mietverhältnisses gestritten wird, stellt sich die Frage, ob der bisherige Nutzer durch einen eigenmächtigen Austausch der Schlösser faktisch ausgeschlossen werden darf oder ob dafür zunächst der dafür vorgesehene gerichtliche Weg beschritten werden muss.

In unserem Fall befindet sich zudem weiterhin Sportequipment des BSK auf der ehemaligen Sportstätte.

Den eigenmächtigen Austausch der Schlösser halten wir daher rechtlich für nicht vertretbar.

Darüber entscheidet letztlich das zuständige Gericht – nicht wir.

Unsere sportliche Realität bleibt unabhängig davon dieselbe:

Wieder vergeht Zeit.

Und während Gerichte, Verbände und Institutionen ihre jeweiligen Verfahren führen, passiert außerhalb der Akten etwas, das kein späterer Beschluss einfach rückgängig machen kann:

Die Mannschaft zerfällt.

Die Spieler gehen.

Der Klub zerfällt.


20. AUGUST 2026 – EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN DIE FUSSBALLVERBÄNDE

Nicht nur beim ÖFB, auch vor dem Landesgericht Linz haben wir versucht, unser Teilnahmerecht an der Regionalliga Nord durchzusetzen.

Am 3. August 2026 bringt der BSK beim Landesgericht Linz Klage gegen den Salzburger Fußballverband und den Oberösterreichischen Fußballverband ein – verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung wegen der Nichtzulassung zum Bewerb.

Am 20. August 2026 weist das Landesgericht Linz diesen Antrag ab.

Auch dieses Verfahren wird rechtlich verloren.

Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis.

Bemerkenswert ist jedoch ein Detail aus dem Verfahren:

Mag. Raphael Koch, Direktor für Sport & Spielbetrieb des Oberösterreichischen Fußballverbandes, gibt – wie auch im gerichtlichen Beschluss festgehalten – zu Protokoll, dass wir beim Oberösterreichischen Fußballverband nie um die Sportstätte Pöndorf angesucht hätten.

„Dieser schilderte, dass die erstbeklagte Partei hinsichtlich dieses Sportplatzes gar nicht gefragt worden sei; der Platz sei auch gar nicht kommissioniert.“

Diese Aussage war nach unserer Wahrnehmung auch Teil der Entscheidungsgrundlage des Gerichts.

Diese Tatsachenbehauptung ist nachweislich falsch.

Am 23. Juli 2026 haben wir beim Oberösterreichischen Fußballverband schriftlich einen Antrag auf Sondergenehmigung und Zulassung der Karl-Sailer-Arena in Pöndorf als Heimspielstätte des BSK 1933 eingebracht – an office@ooefv.at, gleichlautend auch an den Salzburger Fußballverband.

Am 27. Juli 2026 kommt die schriftliche Antwort der Regionalliga Nord Kommission, unterzeichnet von ihrem Vorsitzenden Stefan Hochreiter. Der Antrag wird abgelehnt – ausschließlich mit der Frist begründet: Eine Zulassung der Sportstätte hätte gemäß den „ÖFB-Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalligen“ spätestens vier Wochen vor Beginn der Meisterschaft vorliegen müssen.

Kein Wort davon, dass wir nicht gefragt hätten. Der Verband war befasst. Unser Antrag ist eingelangt, wurde der Regionalliga Nord Kommission übermittelt – und abgelehnt.

Wir stellen die Dokumente nebeneinander.

Was vor Gericht gesagt wurde — Beschluss des Landesgerichts Linz vom 20.08.2026
Beschluss des Landesgerichts Linz vom 20.08.2026, Seite 9: Die erstbeklagte Partei sei hinsichtlich des Sportplatzes in Pöndorf gar nicht gefragt worden, der Platz sei auch gar nicht kommissioniert.
Was tatsächlich passiert ist — Antwort der Regionalliga Nord Kommission vom 27.07.2026
Schreiben des OÖ Fußballverbandes vom 27. Juli 2026, unterzeichnet von Stefan Hochreiter, Vorsitzender der Regionalliga Nord Kommission: Der am 23. Juli 2026 eingelangte Antrag des BSK 1933 auf Sondergenehmigung und Zulassung der Karl-Sailer-Arena in Pöndorf wird abgelehnt, weil keine Zulassung der Sportstätte fristgerecht eingereicht wurde.

Jeder soll sich sein eigenes Bild machen.

Dokumentiert. Nicht interpretiert.


DAS IST DER ENTSCHEIDENDE PUNKT

Es geht nicht mehr ausschließlich darum, wer irgendwann Recht bekommt.

Es geht darum, was passiert, während Politik, Verwaltung, Gerichte und Verbände ihre Verfahren führen.

Seit 15. Mai 2026 läuft der verbandsrechtliche Prozess.

Bis heute ist er nicht endgültig entschieden.

Aber der Fußball wartet nicht.

Eine Meisterschaft beginnt.

Transferperioden enden.

Spieler wechseln.

Trainer gehen.

Sponsoren orientieren sich neu.

Kinder und Familien suchen andere sportliche Möglichkeiten.

Ein Verein kann auf dem Papier weiter existieren und in der sportlichen Realität trotzdem bereits in seiner Existenzgrundlage bedroht sein.


DAS ERGEBNIS

Keine akzeptierte Sportstätte.

Keine Regionalliga.

Keine ursprüngliche Mannschaft.

Und gleichzeitig eine bemerkenswerte Situation:

Der ÖFB akzeptiert den BSK 1933 im ÖFB-Cup als spielberechtigten Verein.

Im Meisterschaftsbetrieb entscheidet hingegen der Salzburger Fußballverband, dass der BSK nicht teilnehmen darf.

Und auch hier besteht eine grundlegende rechtliche Streitfrage:

Aus unserer Sicht wäre für diese Entscheidung nicht der Salzburger Fußballverband, sondern die Paritätische Kommission der Regionalliga zuständig gewesen.

Diese Frage ist Teil des Rechtsstreits.

Die Spieler, die sich den ÖFB-Cup sportlich erarbeitet haben, sind – mit zwei Ausnahmen – nicht mehr da.

Und trotzdem gibt es dieses eine Spiel.


DIE ERSTE CUPRUNDE

Der BSK schlägt Dietach in der ersten Runde des ÖFB-Cups.

Bemerkenswert dabei:

Der BSK 1933 ist neben den Profiklubs Red Bull Salzburg und Austria Salzburg der einzige Amateurverein aus dem Bundesland Salzburg, der den Aufstieg in die zweite Runde des ÖFB-Cups schafft.

Bemerkenswert ist aber auch der Austragungsort selbst.

Weil der Hauptplatz in Dietach einen neuen Kunstrasen erhält, wird das Cupspiel auf dem dortigen Trainingsplatz ausgetragen – und vom ÖFB für diesen Bewerb zugelassen.

Wer diesen Trainingsplatz, seine Infrastruktur und insbesondere auch die Kabinensituation kennt, dürfte die Diskussion um die Spielstätte des BSK in der Regionalliga Nord mit einiger Verwunderung verfolgen.

Denn aus unserer Sicht stellt sich eine naheliegende Frage: Würde man genau diese Sportstätte nach den Maßstäben kommissionieren, die im Meisterschaftsbetrieb gegenüber dem BSK angewendet werden – für welche Spielklasse würde sie tatsächlich zugelassen?

Genau darin liegt für uns der bemerkenswerte Widerspruch:

Im ÖFB-Cup kann auf einem Trainingsplatz gespielt werden, dessen infrastrukturelle Voraussetzungen aus unserer Wahrnehmung nicht annähernd jenen entsprechen, die andernorts für einen Regionalligabetrieb verlangt werden.

Im Fall des BSK hingegen werden Fristen, Infrastrukturvorgaben und statutarische Voraussetzungen auf Punkt und Beistrich zum entscheidenden Kriterium.

Natürlich sind ÖFB-Cup und Regionalliga unterschiedliche Bewerbe mit unterschiedlichen Bestimmungen.

Aber genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Wirklichkeit hinter den Statuten.

Nach Verlängerung und Elfmeterschießen setzt sich der BSK durch und erarbeitet sich damit sportlich das heutige Spiel gegen den SCR Altach.

Und selbst nach diesem Spiel verlassen weitere Spieler – nachvollziehbar nach Monaten ohne Planungssicherheit – den Verein und wechseln teilweise ins Ausland.


4. SEPTEMBER 2026
ÖFB-CUP – SCR ALTACH GEGEN BSK 1933

Der BSK 1933 existiert.

Am Papier.

Er ist für dieses Spiel spielberechtigt.

Mit Spielern, die in den vergangenen Monaten eine außergewöhnliche Situation erlebt haben:

Training auf unterschiedlichen Plätzen.

Teilweise morgens nicht wissen, wo abends trainiert werden kann.

Kurzfristige Entscheidungen.

Laufende Verfahren.

Ständige mediale Berichterstattung – und aus unserer Sicht immer wieder auch falsche oder unvollständige Informationen.

Doch eines bleibt:

Die Mannschaft, die sich dieses Spiel ursprünglich erarbeitet hat, gibt es heute nicht mehr.

Was Sie heute auf diesem Platz sehen, ist deshalb nicht mehr unser ursprüngliches Team.

Was Sie sehen, sind Menschen, die bereit sind, ein Statement zu setzen.

Dafür einzustehen, dass Realitäten entstehen können, während Politik, Institutionen, Verbände und Behörden die Verantwortung jeweils an anderer Stelle sehen – und die Konsequenzen längst eingetreten sind.

Dafür braucht es keine Spruchbänder.

Wir provozieren keinen Spielabbruch.

Wir provozieren keine Karten.

Wir provozieren keine Regelverletzungen.

Wir agieren im besten sportlichen Sinne.


BSK KADER – 04.09.2026

Unsere Spieler

  1. Zitouni Ylies Michel Lakdar – Fußballer
  2. Diallo Brahima – Fußballer
  3. Laguns Jekabs – Fußballer
  4. Jouini Paul – Fußballer
  5. Meïté Maysson – Fußballer
  6. Anie Marcel Nelson – Fußballer
  7. Martins Magalhães Anderson – Fußballer
  8. Boateng Jordan Agyemang – Fußballer
  9. Majid Louran – Fußballer
  10. Celikovic Adnan – Fußballer
  11. Reiter Jaydon – Fußballer

Damit wir heute eine Mannschaft stellen können

  1. Simic Aurelio – 15 Jahre – Fußballer
  2. Aksan Raul – 26 Jahre – KI Developer
  3. Isakovic Admir – 37 Jahre – Facharbeiter
  4. Prähauser Stephan – 56 Jahre – Unternehmer
  5. Weiss Walter – 63 Jahre – Pensionist

Das ist keine Inszenierung. Das ist unser Kader am 4. September 2026.


SPIELBERECHTIGT.

Zwischen Paragraphen, Auslegung und Wirklichkeit.

Was heute geschieht, verstehen wir als Statement.

Als künstlerische Aktion.

Als Performance über den Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier möglich ist – und dem, was in der Realität längst verloren gegangen ist.

Wir zeigen heute nicht, was passiert, wenn man Regeln bricht.

Wir zeigen, was passieren kann, wenn man sie befolgt.

Radieren ist schließlich auch eine Kunstform.

Heute machen wir aus den schwarz-roten Farbklecksen der Politik unser eigenes Kunstwerk.

Urteilen Sie selbst.

R.I.P. BSK 1933

Fast 100 Jahre Geschichte verschwinden nicht einfach.

Aber ein paar skurrile Entscheidungen können erstaunlich viel ausrichten.

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